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Unterstützen Sie die Dr. Martin Andreas Stiftung und helfen Sie Kindern in Not.

Gemeinsam Hoffnung schenken

Dr. Martin Andreas

Ihre Spende ermöglicht lebensrettende medizinische Behandlungen für Kinder in Entwicklungsländern.

Schon zahlreiche großzügige Unterstützer haben geholfen, und auch Sie können Teil dieser wichtigen Mission werden. Gemeinsam können wir das Leben vieler Kinder verbessern und ihnen eine hoffnungsvolle Zukunft schenken.

Schließen Sie sich uns an und unterstützen Sie uns noch heute!

Dr. Martin Andreas

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Bank für Sozialwirtschaft

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Hinweis zu Spenden per Überweisung

Durch eine neue EU-Vorgabe kann es ab Oktober 2025 bei Spenden per Banküberweisung vorkommen, dass Ihre Bank einen Hinweis zu abweichenden Empfängerdaten anzeigt. Hintergrund ist, dass unsere Stiftung eine Treuhandstiftung ist. Das Konto wird daher formal über unsere Treuhänderin geführt – und genau das führt bei der neuen EU-Prüfung der Empfängerdaten zu dieser technischen Meldung.

Bitte lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Ihre Spende geht trotzdem sicher und korrekt auf dem Konto unserer Stiftung ein.

Alternativ können Sie als Empfänger auch unsere Treuhänderin, die Stiftung Kinderfonds, angeben und unsere Stiftung im Verwendungszweck nennen. Die IBAN bleibt unverändert.

Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung – schön, dass Sie an unserer Seite sind!

Die Stiftung wurde im Dezember 2005 durch das Finanzamt München für Körperschaften unter der Steuernummer 143/235/11269 als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Die Dr. Martin Andreas Stiftung – Ärzte für Kinder in Not ist eine Treuhandstiftung. Treuhänder ist die Stiftung Kinderfonds: www.kinderfonds.org

Fragen & Antworten

Unsere Stiftung wird regelmäßig von Aufsichts- und Finanzbehörden geprüft, um sicherzustellen, dass alle Spenden ordnungsgemäß und effizient verwendet werden. Ihre Spende ist bei uns in guten Händen.

Alle Spenden und Zustiftungen kommen zu 100 Prozent den Projekten wie auch der Sicherung der Nachhaltigkeit der Stiftungsarbeit zu Gute. Sämtliche anfallenden Verwaltungskosten werden aus Erträgen des Stiftungs-Grundstockes bzw. aus privaten Mitteln des Stifters Dr. Martin Andreas gedeckt.

Die Nachweisgrenze liegt seit dem 1.1.2021 bei 300 €. Das heißt, dass für Spenden unter 300 € ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.

Informationen für Spenden über 300 € nachreichen, damit Spender einen Beleg erhalten: Name und Adresse im Verwendungszweck angeben?

Danke!